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Gabelzinkenschutz für bis zu 1.200 mm Zinken - (HxBxT) 100 x 995 x 200 mm
Gabelzinkenschutz gemäß StVZO
Die Berufsgenossenschaft BGHW fordert:
Werden Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt, so müssen die Spitzen der Gabelzinken bei Leerfahrten abgedeckt werden.
Dieser Gabelzinkenschutz, auch Gabelzinkenschild genannt, entspricht sowohl den Forderungen der Berufsgenossenschaft BGHW, als auch der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO und erlaubt Ihnen daher Leerfahrten mit Ihrem Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich.
Durch den Gabelzinkenschutz vermeiden Sie Unfälle in Ihrem Betrieb und im öffentlichen Verkehrsbereich, verursacht durch die ungeschützten nach vorn gerichteten Gabelzinken Ihres Staplers. Desweiteren wird Ihnen erhöhte Sicherheit durch die Sicherung gegen Abrutschen des Gabelzinkenschildes geboten.
Bei diesem Gabelzinkenschutz handelt es sich um eine stabile Stahlblechkonstruktion mit Einfahrtaschen und rot-weißer Warnmarkierung. Die Aufnahme mit den Gabelzinken erfolgt problemlos und schnell.
In unserem Shop finden Sie weitere Stapleranbaugeräte in anderen Ausführungen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch ein speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes Angebot. Rufen Sie uns an!
Dann schreiben Sie uns doch eine eMail an info@lagertechnik-becker.de oder rufen Sie uns einfach an unter: 0 21 51 - 36 10 790.
Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands (ausgenommen Inseln) "ab Werk" und unverpackt. Der Transport ist kostenlos und versteht sich ohne Abladen, ohne Vertragen, ohne Montage. Fragen Sie bitte Inselzuschläge und Versandkosten für Auslandslieferungen vor Auktionsende bei uns an.
Diesen Artikel haben wir am Dienstag, 13. September 2011 in unseren Katalog aufgenommen.